Um anderen zu helfen, benötigt die Bürgerstiftung Ihre Unterstützung.
Zustiftungen sind Zuwendungen, die zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind. Insoweit bleiben sie dem Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten. Zustiftungen können durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen (durch Testament oder Erbvertrag) erfolgen. Ab einer Zustiftung in Höhe von 10.000 Euro kann ein Stiftungsfonds mit individuellem Namen sowie einem ausdrücklichen Verwendungszweck eingerichtet werden.
Spenden sind Zuwendungen, die zur zeitnahen Verwendung bestimmt sind. Die Stiftung finanziert ihre Aufgaben alleine aus dem (Zins)ertrag des Stiftungsvermögens sowie Spenden. Finanzielle Spenden können einmalig oder regelmäßig stattfinden, je nach Wünschen und Möglichkeiten der Spenderin oder des Spenders. Außerdem können Sachspenden abgegeben werden.
Es gibt verschiedene weitere Möglichkeiten, die Bürgerstiftung noch zu unterstützen. Das gesellschaftliche Leben in der Verbandsgemeinde Weißenthurm braucht mehr ehrenamtliche Unterstützung, Menschen, die sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Zeit einbringen.
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